Päckchen verschwunden

Haftung durch die Post

Auch wenn ein Päckchen nicht per Einschreiben oder Nachnahme gesendet wurde, kann die Post unter Umständen verpflichtet sein, zu haften, wenn das Päckchen verloren geht. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 23. April 2013 (Az. 262 C 22888/12) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

Eine Frau verkaufte über eBay ein Paar Golfschuhe. Diese sandte sie per Post an den Käufer. Die Schuhe kamen allerdings nicht beim Empfänger an. Auch ein Nachforschungsauftrag blieb erfolglos. Die Verkäuferin der Schuhe zahlte daher den Kaufpreis zurück und verlangte den Betrag von der Post zurück.

Diese weigerte sich zu zahlen und berief sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingung...


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