Polizeiübergriffe und grundgesetzwidrige Polizeieinsätze

Immer wieder wird die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns nachträglich festgestellt

Elke Steven verteidigt seit 18 Jahren mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Elke Steven verteidigt seit 18 Jahren mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Schon seit langem stellt sich die Frage, wie polizeiliche Übergriffe angeklagt werden können. Vor mehr als einem Jahr formulierten fünf Bürgerrechtsorganisationen Kriterien für die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz, die als Beschwerde- und Untersuchungsinstitution für Fälle rechtswidriger Polizeigewalt fungieren soll. Die in Berlin eingeführte Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist ein erster Schritt zur Aufklärung, da dadurch zumindest die Identifizierung der Täterinnen und Täter möglich wird. Dass dies nicht ausreicht, wird immer wieder offensichtlich. Wenn Polizisten identifiziert werden können und die Betroffenen Klage erheben, müssen sie fast immer mit Gegenklagen wegen »Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte« rechnen. Die Polizei ermittelt in eigener Sache, und die Richter glauben noch immer, Polizeibeamte würden immer die Wahrheit sagen.

Im Verfahren gegen Pfarrer Lothar König ist...


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