Unwetterschaden - wer zahlt?

Versicherungen

Blitz, Donner und Stürme, Starkregen mit Hagelkörnern groß wie Tennisbälle - die Folgen dieser Unwetter sind meist verheerend.

Überflutete Wohnungen, eingedrückte Fenster, abgedeckte Dächer, demolierte Autos oder umgestürzte Bäume - für die Betroffenen stellt sich die Frage, ob die Schäden versichert sind und welche Versicherung für welche Art Schaden aufkommt. Der Bund der Versicherten (BdV) gibt Antworten:

Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen kommen für Überschwemmungsschäden nach Niederschlägen grundsätzlich nicht auf. Insofern ist der »vollgelaufene Keller« mit Folgen für Haus und Hausrat nicht versichert. Nur wenn eine Erweiterung auf sogenannte Elementarschäden vereinbart wurde, bestünde Versicherungsschutz.

Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn mindestens Windstärke 8 herrschte. Hagelschäden sind unabhängig von der Windstärke mitversichert. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden wie abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn d...


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