Laufende Dienstbezüge und keine Versorgungsbezüge

Altersteilzeit: Besteuerung der Bezüge in der Freistellungsphase nach dem Blockmodell

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sogenannten Blockmodell erzielt werden, regelmäßig keine Versorgungsbezüge sind. Der Kläger konnte daher weder den Versorgungsfreibetrag noch den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Anspruch nehmen.

Auf eine dementsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München mit Urteil vom 21. März 2013 (Az. VI R 5/12) verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV).

Der verhandelte Fall: Der 1948 geborene Kläger war im Streitjahr 2009 als Beamter nicht selbstständig tätig. Die zuständige Behörde hatte ihm schon 2002 für den Zeitraum vom 1. August 2004 bis zum 30. November 2013 Altersteilzeit nach dem Blockmodell bewilligt.

Der Kläger verrichtete danach bis zum 31. März 2009 den Dienst mit der regelmäßigen Arbeitszeit; seine Freistellungsphase begann am 1. April 2009. Ab diesem Zeitpunkt war der Kläger bis zum Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 30. November 2013 von der Dienstleistung vollständig freigestellt. Der Kläger erklärte daraufhin den auf den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 200...


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