Das Münchner Urteil

Rauchen auf dem Balkon

Gemütlich auf dem Balkon eine Zigarette rauchen - und Asche samt Kippe nach unten fallen lassen: Mindestens 30 Mal soll die Bewohnerin eines Hauses das getan haben. Für jeden Fall soll sie der darunter wohnenden Frau 100 Euro zahlen, insgesamt 3000 Euro, so das Amtsgericht München in einem am 12. August 2013 veröffentlichten Urteil (Az. 483 C 32328/12).

Der »Tarif« für nach unten geworfene Asche und Kippen entstammt einem früheren Rechtsstreit: Die unten wohnende Frau hatte schon einmal geklagt. Ende September 2011 vereinbarten die beiden Parteien vor dem Amtsgericht, dass die oben wohnende Frau Asche und Zigarettenkippen nicht mehr über den Balkon nach unten entsorgt werde. Für jeden Verstoß habe sie 100 Euro zu zahlen.

Bereits einen Monat später stellte die Klägerin Verstöße gegen die Regel...


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