Bei Versetzungen sind alle Mitarbeiter einzubeziehen
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Bei der Versetzung von Beschäftigten an einen anderen Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber seine Auswahl nicht auf ursprünglich befristet angestellte Arbeitnehmer beschränken. Grundsätzlich müssen alle vergleichbaren Arbeitnehmer in die Auswahl einbezogen werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 10. Juli 2013 (Az. 10 AZR 915/12).
Damit setzte sich eine bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingestellte Fachassistentin zum zweiten Mal mit einer Klage vor dem BAG gegen ihren Arbeitgeber durch.
Die Frau war bis zum 31. Dezember 2011 wegen knapper Haushaltsmittel nur befristet eingestellt gewesen. Das BAG hatte den Befristungsg...
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