Sind »Schnuppertage« überhaupt erlaubt?
Arbeit auf Probe
Immer mehr Bewerber werden vor einer Festeinstellung vom Arbeitgeber aufgefordert, die Bedingungen des neuen Arbeitsplatzes vorab praktisch zu testen, also auf Probe zu arbeiten. Ob solche »Schnuppertage« erlaubt sind, erklärt Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH.
Immer wieder kommt es vor, das Betriebe Arbeitnehmer erst testen wollen, bevor man sie fest einstellt. Das geschieht über Auswahlverfahren oder sogenannte Assessment-Center. Ebenso gibt es Fälle, in denen Arbeitgeber Bewerber auffordern, vor einer Einstellung kurzzeitig zur Probe zu arbeiten. Das Gesetz sieht diese Art des Probearbeitsverhältnisses nicht vor.
Allerdings: Ein Probearbeitsverhältnis darf man nicht mit der Probezeit verwechseln. Die Probezeit ist die Zeit, die bis zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes abgelaufen sein muss. Danach beginnt der Kündigungsschutz erst nach Ablauf von sechs Monaten. Zuvor kann der Arbeitgeber ohne einen besonderen Grund mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Die Länge der Probezeit können die Parteien grundsätzlich individuell verei...
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