Bundestag muss Auskunft geben
Wie nutzen Abgeordnete die Sachkostenpauschale?
Der Bundestag muss der Presse Auskunft über die Anschaffungen von Abgeordneten geben. Das entschied am Donnerstag ein Gericht.
Gehen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages schlampig mit öffentlichen Mitteln um oder verschwenden sie sie gar vorsätzlich? Diese Frage schwingt in der Klage eines Journalisten mit, die am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt wurde. Der Reporter verlangte vom Bundestag Auskunft darüber, welche Parlamentarier 2013 mehr als fünf Tablet-Computer oder ein Smartphone aus Mitteln der sogenannten Sachleistungspauschale bezahlt haben. Das Gericht entschied nun per einstweiliger Anordnung, dass die Bundestagsverwaltung Auskunft geben muss.
Zusätzlich zu den monatlich 8252 Euro Aufwandsentschädigung und einer Pauschale von 4123 Euro stehen jedem der 620 Bundestagsabgeordneten jährlich 12 000 Euro für Büromaterial und -technik zur Verfügung. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt und der nicht ausgegebene Teil verfällt am Jahresende b...
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