Hauptverantwortlich: der Verfassungsschutz
Sondervotum der Linksfraktion zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses
Struktureller und institutioneller Rassismus als Merkmale der Polizeiarbeit in der Ceska-Mordserie
Zur Erklärung dieser an allen Tatorten gleichen Ermittlungsrichtung, die die Ermordeten, ihre Angehörigen und die Opfer der Sprengstoffanschläge kriminalisierte und stigmatisierte, liegt es nahe, von einem strukturellen bzw. institutionellen Rassismus auszugehen. Institutioneller Rassismus ist nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. jenseits individueller Einstellungen und Überzeugungen der einzelnen Ermittler als ein strukturelles Merkmal der Polizeiarbeit bei den Ermittlungen zur rassistischen Mordserie erkennbar.
Fatale Fehleinschätzungen in Bezug auf Rechtsterrorismus von Verfassungsschutz und Polizei
Die fatalen Fehleinschätzungen von Verfassungsschutz und Polizei in Bezug auf die Existenz rechtsterroristischer Strukturen in Deutschland - in Kombination mit einem ethnisierenden und rassistischen Blick auf die Mordopfer und ihre Angehörigen – haben den Ermittlern den Weg verstellt, zu erkennen, dass es sich bei den so genannten Ceska-Morden um eine rassistisch oder neonazistisch motivierte Mordserie handeln könnte.
Hauptverantwortlich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Bundesamtes für Verfassungsschutz trägt sowohl die Verantwortung für die zwei Jahrzehnte währende Verharmlosung der Neonazibewegung, ihrer militanten Organisationen und Netzwerke als auch für die Unterstützung eben jener Netzwerke durch vom BfV als V-Leute bezahlte Neonazis. Die Nachrichtendienste haben die Gefährlichkeit des mutmaßlichen NSU-Kerntrios und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer trotz V-Leute Einsatz, Observationen und G 10 Maßnahmen nicht erkannt. Das BfV ist gemeinsam mit dem LfV Thüringen ganz konkret dafür verantwortlich, dass die Gefährlichkeit des Thüringer Heimatschutzes ebenso wie die des Blood & Honour Netzwerks, darunter Unterstützerinnen und Unterstützer des mutmaßlichen NSU-Kerntrios, nicht im gebotenen Ausmaß erkannt wurde. Obwohl auch in diesen Netzwerken zahlreiche V-Leute des BfV und diverser Landesämter für Verfassungsschutz aktiv waren und diese Objekte zahlreicher nachrichtendienstlicher Operationen – inklusive G 10 Maßnahmen und Observationen waren.
Das V-Leute-System ist eine zentrale Ursache für das Versagen der Nachrichtendienste
Der Einsatz von so genannten V-Leuten der Nachrichtendienste mit Quellenschutz und Straffreiheit für kriminelle V-Leute ist eine der zentralen Ursachen für das komplette Versagen dieser Behörden im Kontext des NSU-Komplexes. In keinem einzigen Fall der vom Ausschuss untersuchten Einsätze von V-Leuten war der Nutzen durch ihren Einsatz in der Neonaziszene größer als der Schaden, den sie verursacht haben.
V-Leute-Einsatz beenden
Als Sofortmaßnahme aus dem Versagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz muss der Einsatz von V-Leuten in der Neonaziszene beendet werden. Das V-Leute System ist nicht reformierbar. Es wird auch in Zukunft Neonazistrukturen stützen und schützen, die dann beispielsweise MigrantInnen und Flüchtlinge angreifen und engagierte BürgerInnen bedrohen.
Das bisherige Bundesamt für Verfassungsschutz muss durch eine Koordinierungsstelle des Bundes sowie eine Bundesstiftung »gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit« ersetzt werden.
Angesichts der strukturellen Defizite und Rechtsverstöße ist die Auflösung des nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutzverbundes in der Bundesrepublik sowohl politisch als auch rechtlich geboten. Die von den Innenministerien des Bundes und der Länder bisher eingeleiteten und geplanten Maßnahmen tragen diesem grundlegenden Veränderungsbedarf nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE nur völlig unzureichend Rechnung. Sie verfestigen nach der schwersten Krise dieser Behörden genau deren wesentliche Bausteine. Eine durch Bundesgesetz errichtete »Koordinierungsstelle des Bundes zur Dokumentation neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Einstellungen und Bestrebungen sowie sonstiger Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit« (kurz: »Koordinierungsstelle zur Dokumentation gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit«) ersetzt nach einer Aufbauphase das aufzulösende »Bundesamt für Verfassungsschutz« als Zentralstelle des Bundes für Zwecke des Verfassungsschutzes nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Koordinierungsstelle betreibt selbst keine inhaltliche Auswertung und Aufbereitung entsprechend diesen Vorgaben entgegen genommener Informationen und Erkenntnisse. Diese obliegt einer neu zu errichtenden »Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung aller Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit« (kurz: Bundesstiftung zur Beobachtung und Erforschung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit).
Wir brauchen eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle als Konsequenz aus den Ermittlungen zur Ceska-Mordserie.
Polizeiarbeit muss für die Bürgerinnen und Bürger kritisierbar und hinterfragbar sein. Das hat der Umgang mit den Opfern und Hinterbliebenen der NSU-Taten noch einmal gezeigt. Menschen, die sich über polizeiliches Fehlverhalten, über falsche Ermittlungen oder einen problematischen Umgang mit Angehörigen von Opfern von Straftaten beschweren wollen, müssen eine mit Kompetenzen ausgestattete Anlaufstelle haben. Diese Anlaufstelle muss außerhalb der Polizei angesiedelt und unabhängig sein. DIE LINKE hat in der 16. und 17. Wahlperiode Vorschläge für die Einführung einer solchen unabhängigen Polizeibeschwerdestelle vorgelegt.
Wir brauchen eine Einstellungsbefragung zum Thema »Rassismus und Polizei«.
Die Fraktion DIE LINKE regt an, dass die Innenministerkonferenz eine Einstellungsbefragung in den Polizeien des Bundes zum Thema »Rassismus und Polizei« in Auftrag gibt. Damit kann die Diskussion über möglicherweise vorhandene rassistische Vorurteile und Einstellungspotenziale in den Polizeien auf eine sachliche Grundlage gestellt werden und möglicherweise notwendige Maßnahmen und Empfehlungen können sich auf entsprechendes Datenmaterial stützen.
Die Bundesmittel für Beratungsprojekte und zivilgesellschaftliche Initiativen müssen auf 50 Millionen verdoppelt werden.
Die Verdoppelung der bisherigen Bundesmittel wäre ein dringend notwendiges Signal an die Betroffenen und die Gesellschaft: Dass die politisch Verantwortlichen erkannt haben, dass Rechtsextremismus und Rassismus keine zeitlich begrenzten Phänomene sind, die von selbst wieder verschwinden. Sondern dass sie – ähnlich wie die Drogen- und HIV-Problematik – Dauerprobleme der gesamten Gesellschaft sind, zu deren Bekämpfung dauerhafte Beratungsstrukturen notwendig sind.
Die Extremismusklausel muss ersatzlos gestrichen werden.
Es höchste Zeit, dass Faktoren, die die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen behindern, endlich abgebaut werden. Dazu gehört an erster Stelle die so genannte »Extremismusklausel«, die nach dem Willen u.a. des Bundesfamilienministeriums, aber auch weiterer Bundes- und Landesministerien im Gegenzug für staatliche Förderung unterschrieben werden muss.
Flüchtlinge integrieren und ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt schaffen.
Opfer rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus bzw. mit einer Duldung sollten durch eine neue Regelung in § 25 des Aufenthaltsgesetzes ein humanitäres Bleiberecht erhalten. Mit einer solchen Regelung im Aufenthaltsgesetz wäre ein klares Signal an die Täterinnen und Täter derartiger Angriffe sowie deren Umfeld verbunden: dass ihrer politischen Zielsetzung »Ausländer raus« explizit entgegen getreten und ihr Ziel der Vertreibung vereitelt wird, indem VertreterInnen des Staates auch materiell für die Angegriffenen Partei ergreifen.
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