Abstimmung nach Abstammung

Wahlrechtsänderung schafft neue Beteiligungsrechte für Deutsche, die längst nicht mehr in Deutschland leben

Während 1,8 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, als Migranten das Wahlrecht vorenthalten wird, dürfen Auslandsdeutsche abstimmen - auch wenn sie seit Jahrzehnten nicht mehr in Deutschland leben.

Bei den Bundestagswahlen am 22. September kommt erstmals eine Änderung des Wahlrechts zum Tragen, die bisher in der Öffentlichkeit kaum beachtet wurde. Der Kreis der wahlberechtigten Auslandsdeutschen wurde erweitert. Dabei handelt es sich um deutsche Staatsbürger, die seit Jahrzehnten dauerhaft im Ausland leben. Sie konnten bisher an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie vor ihrem Wegzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hatten und ihre Migration nicht länger als 25 Jahre zurücklag. Dagegen hatte ein 1982 in Belgien geborener deutsche Staatsbürger geklagt, der nie in Deutschland gelebt hat und dem deshalb das Wahlrecht zum Bundestag verweigert worden war. Im Juli 2012 gab das Bundesverfassungsgericht dem Kläger Recht. Es sei zwar nicht generell zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das Wahlrecht an der Dauer des Aufenthalts in Deutschland abhängig mache. Die Dreimonatsregelung sei allerdings willkürlich, ur...


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