Schmerzensgeld verweigert

Unfall am Fahrstuhl

Automatiktüren gehören zum Alltag, bei Fahrstühlen oder im Supermarkt. Verletzt sich jemand an einer solchen Tür, kann er nicht ohne Weiteres Schmerzensgeld verlangen.

Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, müsste hierfür eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Die ist aber nur dann anzunehmen, wenn unerwartete, atypische Störungen auftreten. Der Benutzer muss selbst auf mögliche Gefahren achten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 21. Mai 2013 (Az. 224 C 27993/12).

Eine Vierjährige hatte ihre Eltern in ein Sozialbürgerhaus begleitet. Das Mädchen klemmte sich dort den Daumen in der automatischen Zugangstür zur Eingangshalle ein. Sie brach sich den Daumen und musste drei Wochen einen Gips tragen. Die Eltern verlangten daraufhin von der S...


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