Auf Vertragspartner achten
Handwerksleistungen aus Polen
Viele Verbraucher geben Handwerksleistungen wie die Herstellung von Treppen oder Fenstern in Auftrag. Ist die Ware mangelhaft, kann man sie beim Vertragspartner reklamieren. Ein aktueller Fall zeigt, dass der Vertragspartner nicht immer leicht zu ermitteln ist.
Helmut H. möchte Mängel an seinen Fenstern reklamieren. Die Bestellung hat er über eine Internetseite eines Unternehmers mit Sitz in Berlin in Auftrag gegeben. Daraufhin bekam er eine Bestätigung von einem polnischen Unternehmen, das den Auftrag auch ausgeführt hat. Bei wem kann er die Mängel nun reklamieren?
»Der Vertragspartner lässt sich aus dem Vertrag selbst er...
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