Ortsüblicher Fluglärm
Urteil 2
Wer in die Nähe eines existierenden Flughafens zieht, sollte sich keine großen Hoffnungen auf Mietminderung wegen Fluglärms machen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 33 C 1839/12).
Der Fall: Knapp zwei Jahre nach seinem Einzug in eine Wohnung nahe dem Frankfurter Flughafen kündigte der Mieter an, er wolle eine Minderung der monatlichen Zahlungen erreichen. Durch die neue Landebahn habe sich der Geräuschpe...
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