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Streit um Efeu am Haus

Urteil 1

Efeu an der Hausfassade ist kein Mangel der Mietsache, der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenick am 3. Mai 2013 (Az. 12 C 384/12).

Vogelfreunde hätten sich darüber wohl eher gefreut. Ein Ehepaar in Berlin-Köpenick konnte dem Vogelgezwitscher an der Hausfassade jedenfalls keine positive Seite abgewinnen. Der dichte Bewuchs mit Efeu war den Mietern ein Dorn im Auge. Sie klagten. In dem »dschungelartigen, etwa 90 Zentimeter tiefen Dickicht« treibe sich eine Menge Ungeziefer herum. Auch Schmutz und Lärmbelästigung durch ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/831467.streit-um-efeu-am-haus.html

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