Gibt es solchen Anspruch auch ohne Arbeit?
Urlaubsanspruch
Wer beim Ausscheiden aus seinem bisherigen Job noch offene Urlaubstage hat, kann sich diese in Geld auszahlen lassen, und zwar auch dann, wenn er die normalerweise zu den Urlaubsansprüchen führende vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht hat, weil er im Urlaubsjahr krank war. Darauf hat nach einer Information der Deutschen Anwaltshotline das Arbeitsgericht Berlin gemäß eines aktuellen Urteils (Az. 28 Ca 1960/13) bestanden.
Im verhandelten Fall verweigerte der ehemalige Arbeitgeber des Klägers die Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage mit der Argumentation, ein voller Urlaub stehe nur demjenigen zu, der dafür auch die ...
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