Hund und Katze in der Mietwohnung
Mietrecht
Eine Frage ist nach wie vor aktuell und erregt die Gemüter: Kann ein Vermieter generell Hunde- und Katzenhaltung in einer Mietwohnung verbieten?
Eine genaue Betrachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2013 (Az. VIII ZR 329/11) mit bisherigen Entscheidungen muss zu dem Ergebnis kommen, dass ein generelles Verbot des Vermieters unwirksam ist.
Nach Auffassung des BGH ist eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen, wobei die jeweiligen Interessenlagen zu berücksichtigen sind. Übliche Einwände des Vermieters gegen Hunde- und Katzenhaltung, denen bei tatsächlicher Bestätigung zu folgen wäre, sind hier:
● Wahrung des Hausfriedens und der Hausordnung zum Schutz anderer Mieter und zum Schutz des Eigentümers/Vermieters vor Mietzinsminderungsansprüchen.
● Konkrete Gefahr für Nachbarn und andere Dritte durch Beißvorfälle, Allergien, Anspringen ...
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