Sie ist zulässig und auch bei Minderjährigen wirksam

Kündigung während Probezeit beim Bufdi

Für den Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) kann eine Probezeit gelten. Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne sachlichen Grund möglich, so ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Chemnitz vom 2. August 2013 (Az. 2 Sa 171/12). Die Kündigung ist danach auch gegenüber Minderjährigen wirksam.

Der Kläger hatte seinen Dienst am 1. September 2011 in einer Klinik in Sachsen mit einer Probezeit von sechs Wochen angetreten. Als die Klinik und kurz darauf auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln kündigte, hielt der Kl...


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