Sozialamt kann zehn Jahre lang Geschenke zurückfordern
Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt
Viele ältere Mitbürger überlegen, ob sie bereits zu Lebzeiten ihr Haus auf die nächste Generation oder sonstige Verwandte überschreiben sollen, auch wenn sie nach wie vor im Hause wohnen bleiben wollen. Doch was ist, wenn die ehemaligen Immobilienbesitzer pflegebedürftig werden und auf Sozialleistungen angewiesen sind. Müssen die neuen Besitzer das Haus dann wieder zurückgeben? Über diese ungewöhnlichen Umstände informiert die Notarkammer Berlin.
Wenn seit der Überschreibung bereits zehn Jahre vergangen sind, kann die Immobilie vom Sozialhilfeträger nicht mehr zurückgefordert werden. Es können aber Unterhaltsansprüche bestehen.
Unterhaltspflichtig sind jedoch nur der Ehegatte und die Kinder. Neffen, Nichten oder sonstige Verwandte müssen keinen Unterh...
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