Mietunterlagen nicht einfach wegwerfen
Experten raten
Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden.
Nach Informationen des Mietervereins Dresden und Umgebung gibt es zwar keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, wonach Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufheben müssen. Sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.
Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu ...
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