Firma darf »Blaumacher« fotografieren

Urteil des Landesarbeitsgerichts

Beschäftigte müssen es hinnehmen, wenn ihr Arbeitgeber sie fotografiert, um mögliche schwere Pflichtversäumnisse zu dokumentieren. So jedenfalls sah es das Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz.

Das Landesarbeitsgericht in Mainz wies in einem am 12. August 2013 veröffentlichten Urteil (Az. 10 SaGa 3/13) somit die Klage eines Produktionshelfers gegen dessen ehemalige Firma zurück.

Der Sachverhalt: Der Mann war von seinem Abteilungsleiter in einer Autowaschanlage angetroffen worden, obwohl der Mann offiziell krankgeschrieben war. Der Vorgesetzte hatte da...


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