Welche Rechte und Pflichten haben Azubis?

Auf dem Weg ins eigene Berufsleben

Jeden Sommer starten zahlreiche Azubis ins Berufsleben. Für viele ein wichtiger Schritt in ihrem Leben. Daher sollten sie nicht vergessen, sich über ihre Rechte, aber auch Pflichten als Auszubildende in einem Unternehmen zu informieren. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert darüber in einem kurzen Überblick.

Wer einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, der muss - vermutlich zu ersten Mal - einen Arbeitsvertrag abschließen. »Wie bei allen späteren Verträgen gilt hier: Sich vorher informieren, was in dem Vertrag stehen muss und diesen vor der Unterschrift genau lesen«, rät Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtschutzversicherung.

Allerdings unterschreiben meist die Eltern den Ausbildungsvertrag, da die Mehrzahl der Azubis beim Start der Ausbildung noch minderjährig ist.

Was gehört in den Ausbildungsvertrag?

Was auf jeden Fall im Ausbildungsvertrag stehen muss, gibt das Berufsausbildungsgesetz (§ 11 Abs. 1 BBiG) vor. Die Kernpunkte sind demnach folgende: Art und Ziel sowie Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden, die Dauer der täglichen Ausbildungszeit und der Probezeit.

Dazu kommen noch die Höhe des Azubi-Gehalts, der Urlaubsanspruch, Voraussetzungen, u...


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