Kein Kitaplatz? Geld zurück!

Grundsatzurteil stärkt Eltern, die trotz geltenden Rechtsanspruches keinen Betreuungsplatz ergattern konnten

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Eltern, die keinen Kitaplatz erhielten und deshalb eine private Betreuung in Anspruch nehmen mussten, können Geld vom Staat zurückfordern. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht.

Seit August gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Können aber Eltern, die keinen Platz erhalten, vom Staat Geld für eine private Betreuung zurückfordern? Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat dazu am Donnerstag erstmals verhandelt.

Der fünfte Senat entschied in einem Grundsatzurteil (BVerwG 5 C 35.12), dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, dass die Aufwendungen für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden. »Der Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Bedarf rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorgelegen haben und die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufs...


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