Naturschützer als Unternehmer?
Josef Feldmann von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt über ein EU-Urteil aus Luxemburg
In einem Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik und der EU-Kommission hat das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg entschieden, dass Umweltverbände als Unternehmen betrachtet werden können. Auch wenn sich im konkret geprüften Fall – der Flächenübertragung an Naturschutzverbände im Rahmen des »nationalen Naturerbes« – dadurch an der bisherigen Praxis nicht ändern würde, könnte Berlin gegen diese Einstufung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
nd: Seit der Wende sind im Rahmen des »nationalen Naturerbes« Flächen in erheblicher Größenordnung an Naturschutzorganisationen übertragen worden. Welche Rolle spielt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bei solchen Projekten?
Feldmann: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat zur Übernahme solcher Flächen als 100-prozentige Tochter die DBU Naturerbe GmbH gegründet, in den Leitungsfunktionen gibt es eine Personenidentität. Die GmbH hat in einem ersten Rahmenvertrag mit dem Bund die Verpflichtung zur Übernahme von 45.000 Hektar auf 32 Liegenschaften übernommen, überwiegend in den Neuen Bundesländern. Im Mai diesen Jahres wurden weitere 15.000 Hektar übernommen, so dass die DBU Naturerbe GmbH mit 60.000 von insgesamt vom Bund zu Naturschutz-Zwecken übertragenen 125.000 Hektar der weitaus größte Flächenübernehmer ist. Um effektiv zu arbeiten, hat die Naturerbe GmbH gemeinsam mit anderen größeren Verbänden das Netzwerk Nationales Na...
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