»Im Tempo einer Schnecke«

Der Prozess um die dritte Startbahn am Flughafen München zieht sich hin - vielleicht bis 2014

  • Paul Winterer, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Prozess um den Bau der dritten Startbahn für den Münchner Flughafen wird mindestens bis in den Herbst dauern. Das Gericht hat Termine bis Ende November angesetzt. Und selbst dann ist nicht sicher, ob das Verfahren zu Ende geht oder gar bis 2014 dauert.

München. Der Vorsitzende Richter ahnte es früh. Schon zu Beginn des Prozesses um den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen sagte Erwin Allesch: »Wenn es November wird, kann ich auch nichts dafür.« Er sollte recht behalten. Das am 20. März begonnene Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wird nach der Sommerpause am Mittwoch in München fortgesetzt. Und es wird mindestens bis in den Spätherbst dauern. Daran ändert auch nichts, dass Allesch immer wieder aufs Tempo drückt. »Ich weise darauf hin, dass wir uns im Tempo einer Schnecke bewegen«, sagte er schon früh.

Die Materie ist komplex. Der VGH muss über eine Reihe von Klagen gegen das Milliardenprojekt entscheiden. Zahlreiche Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Privatleute wollen die Baugenehmigung zu Fall bringen oder zumindest schärfere Auflagen beim Lärmschutz erreichen. Das Gericht soll klären, ob der Bedarf für eine weitere Start- und Landebahn überhaupt gegeben ist, wie groß die Beeinträchtigungen durch Fluglärm und Schadstoffe sind und ob europäisches oder nationales Naturschutzrecht verletzt werden.

Bisher befassten sich die drei Richter des 8. VGH-Senats vor allem mit Fragen des Bedarfs für die dritte Startbahn. Ursprünglich waren für den gesamten Prozess 14 Verhandlungstage vorgesehen. Doch schnell wurde klar, dass sie nie und nimmer ausreichen. Es kamen acht weitere Tage hinzu, ehe sich die Prozessbeteiligten Ende Juli in die Sommerpause verabschiedeten. Nun sind bis zum 21. November 18 weitere Sitzungstage vorgesehen, macht zusammen 40 Prozesstage. Und es ist keineswegs sicher, ob dann schon Schluss ist. »Der Verwaltungsgerichtshof war nicht von vornherein auf eine bestimmte Verfahrensdauer festgelegt und ist das auch jetzt nicht«, teilt Gerichtssprecherin Andrea Breit mit. Das Gericht sei in diesem Fall »ebenso wie in allen anderen Verfahren bemüht, so zügig wie möglich, aber mit der gebotenen Gründlichkeit zu einer Entscheidung zu kommen«.

Das Nein der Münchner Bevölkerung zur dritten Startbahn hat dabei keinerlei Einfluss auf das Verfahren. Das Gericht machte gleich zu Beginn klar, dass der Bürgerentscheid vom Juni 2012 ohne rechtliche Bedeutung für diesen Prozess ist. Die Landeshauptstadt ist Miteigentümerin des Airports und durch das ablehnende Votum ihrer Bewohner in den FMG-Gremien gebunden. Bund und Freistaat als Mitgesellschafter halten hingegen an der Startbahn fest.

Für BN-Chef Hubert Weiger hat der bisherige Prozessverlauf die ablehnende Haltung seines Verbandes zur dritten Startbahn bestätigt. »Es ist noch stärker als bisher klargeworden, dass die Piste aufgrund der aktuellen Entwicklung im Luftverkehr nicht zu rechtfertigen ist«, sagte er. Die Prognosen der FMG hätten sich als irreal erwiesen. Dadurch wiege die Warnung der Naturschützer vor Landschaftszerstörung und Fluglärm noch schwerer. Die FMG will sich vor Prozessende nicht äußern. »Wir kommentieren das laufende Verfahren nicht«, sagt ein Flughafensprecher.

Nach Angaben der Betreiber stößt der Flughafen angesichts steigender Passagierzahlen an seine Kapazitätsgrenzen. Die mindestens 1,2 Milliarden Euro teure, vier Kilometer lange Betonpiste würde auf dem zweitgrößten deutschen und sechstgrößten Airport Europas stündlich bis zu 30 weitere Flugbewegungen ermöglichen. 120 wären es dann auf alle drei Startbahnen verteilt.

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