Vorsicht Rutschgefahr!
Klage über Schmerzensgeld abgewiesen
Wer auf einer frisch gewischten Treppe stürzt, kann nicht unbedingt auf Schadenersatz hoffen. Ist die Feuchtigkeit gut erkennbar, müssen auch keine Hinweisschilder aufgestellt werden, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit und verweist auf eine Gerichtsentscheidung.
Die Frau stürzte auf einer frisch gewischten Treppe an ihrem Arbeitsplatz. Sie brach sich das Handgelenk und erlitt mehrere Prellungen. Vom Reinigungsunternehmen forderte sie Schadensersatz und 10 000 Euro Schmerzensgeld. Erst nach dem Sturz habe sie erkannt, dass die Treppe feucht gewischt worden sei. Ihr Sturz s...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.