Erwerbslose Frau bekommt nicht automatisch Hartz IV
Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel im Überblick
Erwerbslose können nicht automatisch Hartz IV beanspruchen, wenn ihr Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim umzieht. Dessen Einkommen ist bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen weiter zu berücksichtigen, wie das Bundessozialgericht in einem am 23. August 2013 schriftlich veröffentlichten Urteil (Az. B 14 AS 71/12 R) entschied.
Danach bleibt vorerst offen, ob eine Frau aus Berlin Hartz IV bekommt. Ihr Ehemann befand sich nach einem Schlaganfall 2007 im Wachkoma und musste in ein Pflegeheim. Die erwerbslose Frau beantragte nun Hartz IV. Ihr Mann, der bislang für ihren Lebensunterhalt aufgekommen sei, wohne schließlich nicht mehr mit ihr zusammen.
Wie nun das BSG entschied, muss der Mann aber weiter mit seinem Einkommen auch für seine Ehefrau einstehen. Sein Umzug ins Heim löse die bei Hartz IV »Bedarfsgemeinschaft« genannte Einstandsgemeinschaft nicht auf. Getrennte Wohnungen seien bei Ehepaaren nicht allein entscheidend, solange nicht ein Partner ausdrücklich die Trennung erklärt.
Daher darf das Jobcenter die Einkünfte des Mannes berücksichtigen, urteilte das BSG. Bei den Berechnungen sei für die Frau aber von einem vollen Regelsatz für Alleinstehende auszugehen, weil sie nicht mehr »aus einem Topf« mit ihrem Mann wirtschaften könne.
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