Schwimmen für Muslima

Bildungsrauschen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Muslimischen Mädchen ist die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zumutbar. Um ihre Glaubensregeln zu schützen, können sie einen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, tragen. Damit habe, so www.ard.de, »das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Bildungsauftrags entschieden«. (bit.ly/14LENds)

Jautaealis widerspricht: »Schwimmen gehört NICHT zum Bildungsauftrag der Schulen - es ist ein Hobby aus Spaß an der Freude daran. Zudem ist Schwimmunterricht nicht nur für stark religiöse Schülerinnen und Schüler eine Zumutung, sondern auch sonst ist das Schwimmbad ein Ort, an dem am meisten Mobbing unter den Kindern stattfindet und der Druck, einen Idealkörper zu besitzen, am größten ist.« Ganz anders Norm: »Schamgefühl definiert sich auch vor dem gesellschaftlichen Hintergrund und wird...


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