3. Fall: Kosten für häusliches Arbeitszimmer
Familie und Steuern
Hierfür gilt der Grundsatz: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb keinen festen Arbeitsplatz hat.
Der Arbeitnehmer arbeitete manchmal im Außendienst, manchmal zu Hause und manchmal im Betrieb. Im Gebäude der Arbeitgeberin hatte er keinen festen Arbeitsplatz. Wenn der Mitarbeiter im Betrieb zu tun hatte, nutzte er einen sogenannten Pool-Arbeitsplatz. So nennt man Arbeitsplätze »im Rahmen moderner Office-Konzepte«, die nicht bestimmten Angestellten zugeordnet sind, sondern abwechselnd von verschiedenen Arbeitnehmern gen...
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