Zug zu spät, Geld zurück
Urteil stärkt Bahnkunden / Beförderer müssen bei höherer Gewalt zahlen
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen Bahnunternehmen künftig auch bei Verspätungen wegen Unwettern oder Streiks zahlen.
Wer mit der Bahn fährt, kann nicht immer sicher sein, pünktlich am Zielort einzutreffen. Ob technische Störung, Unwetter, Streiks oder Personalengpässe wie der, der vor kurzem den Mainzer Hauptbahnhof fast vollständig lahmlegte - das Resultat ist dasselbe: Verspätungen. Reisende in Deutschland haben zwar seit 2009 einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Zug mehr als 60 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit den Zielbahnhof erreicht, oftmals redeten sich Bahnunternehmen jedoch mit Verweis auf höhere Gewalt aus der Zahlungspflicht heraus.
Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg soll das künftig nicht mehr möglich sein: Die EU-Verordnung Nr. 1371/2007 über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gelte auch im Falle höherer Gewalt, so die Richter. Demnach müssen Bahnunternehmen den Reisenden bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden mindestens ein Viertel de...
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