Kein Schuldenschnitt für alle
Neues Gesetz stärkt vor allem die privaten Krankenkassen
Beitragsschuldnern bei Krankenkassen wird es auch künftig nicht leichter gemacht, ihre Rückstände abzubauen.
Einheitlich sind die vollmundig »einheitlich« genannten Regeln für Beitragsschuldner beider Krankenkassenarten nicht. Sie sind im Gegenteil mehrfach gestaffelt und werden weder verschuldeten Versicherten gerecht noch jenen, die auf Grund niedriger Einkommen unverhältnismäßig hohe Beiträge an ihre private Versicherung (PKV) zahlen müssen. Dieser letzten Gruppe wird letztlich nur das Aufbrauchen fast allen Vermögens und schließlich der Gang zum Jobcenter bleiben.
Die Verfahrensgrundsätze wurden vergangene Woche vom scheidenden Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erlassen, sie widerspiegeln letztlich die Stärke der Krankenkassen. Zugleich gibt das entsprechende Gesetz vom August, das eigentlich der Beseitigung sozialer Überforderung von Beitragsschuldnern dienen soll, einen Ausblick, wie es in den nächsten vier Jahren - ohne Bürgerversicherung - weitergeht.
Durchgesetzt wird mit dem Gesetz die allgemeine Versicherungspfli...
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