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Wohnen im Grenzbereich
Für Hartz-IV-Bezieher gelten strenge Vorgaben
Wer arbeitslos wird und dann Hartz IV beantragt, kann sich nie sicher sein, ob das Amt Miete und Heizkosten in voller Höhe übernimmt. »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind«, heißt es dazu im Sozialgesetzbuch II.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/835255.wohnen-im-grenzbereich.html
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