Mit Nießbrauch Steuern sparen und sich im Alter absichern

Fragen zur Schenkung einer Immobilie - ohne Nutzungsrechte aufzugeben

Die eigene Immobilie steht für Unabhängigkeit, Sicherheit und Altersvorsorge. Viele Deutsche wollen auch im Alter die eigenen vier Wände selbst nutzen und ihr gewohntes Lebensumfeld nicht verlassen. Doch ungeplante Veränderungen, etwa Krankheit oder Tod eines Partners, aber auch umfangreiche und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie, verbunden mit finanziellen Engpässen, können den Traum vom Lebensabend im eigenen Haus gefährden. Wie kann man dem vorbeugen?

Eine Möglichkeit ist nach Ansicht der Vorsorgespezialisten Wüstenrot & Württembergische-Gruppe eine Schenkung mit Einräumung eines Nießbrauchs. In einem solchen Fall können zudem noch Steuern gespart werden.

Was ist unter Nießbrauch zu verstehen?

Nießbrauch ist im Allgemeinen zunächst ein Nutzungsrecht an einer Sache und wird im § 1030 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Durch Nießbrauchsvereinbarungen können Immobilienbesitzer bereits zu Lebzeiten Haus oder Wohnung auf Familienmitglieder überschreiben, ohne alle Rechte daran aufzugeben.

Das Eigentum geht an den Beschenkten. Er wird zum rechtlichen Eigentümer. Die Nutzungsrechte bleiben beim Schenkenden, dem sogenannten wirtschaftlicher Eigentümer, der das Objekt nutzen und Vorteile daraus ziehen kann.

Ein typischer Fall von Nießbrauch ist zum Beispiel die Schenkung einer Immobilie mit der Bedingung, im Grundbuch das lebenslange Wohnrecht für den ...


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