Eigenbedarf auf wackligen Beinen
Mietrecht
Für Mieter ist das eine Hiobsbotschaft, wenn der Vermieter schreibt: »Die Wohnung brauche ich jetzt!« Mal ist es der Vermieter selber, für den die Wohnung reklamiert wird, mal ein Angehöriger. Eigenbedarf zählt zu den häufigsten Kündigungsgründen. Aber nicht in jedem Fall kann der Vermieter die Wohnung für sich selbst beanspruchen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt dem Vermieter in Paragraf 573 die Begründung für Eigenbedarf an die Hand. Ein »berechtigtes Interesse« liegt dann vor, wenn der Vermieter »die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt«.
Grundsätzlich ist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs zunächst einmal auf die Interessenlage des Vermieters abzustellen, schreibt Fachanwalt Karl-Friedrich Moersch in seinem »ABC des Mietrechts«. Das ergebe sich schon aus dem Eigentumsrecht. Der Vermieter sei berechtigt, immer dann zu kündigen, »wenn er oder seine Familienangehörigen mit konkreten und billigenswerten Gründen die vom Mieter innegehaltene Wohnung beanspruchen«.
Der Vermieter hat aber eine »Anbietpflicht« gegenüber dem Mieter, wenn er im gleichen Haus oder in derselben Wohnlage zum Kündigungszeitpunkt eine andere Wohnung zur Verfügung hat. Auch größere oder kleinere Wohnungen muss er an...
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