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Fristlos gekündigt
Urteil Ferienwohnung
Der Vermieter kann ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter die Wohnung gewerbsmäßig als Ferienwohnung vermietet.
Der Vermieter war im Internet darauf gestoßen, dass die Wohnung Touristen angeboten wurde. Er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 20 C 66/09) gab am 13. Juli 2009 der Räumungsklage statt. Mit der gewerbsmäßigen Untervermietung als Ferienwohnung werde nicht nur der Vertragszweck ausgehöhlt, sondern die Vermieterseite sei auch dadurch erheblich beeinträch...
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