Lohnzahlung auch nach einer Insolvenz möglich
BAG zu Leiharbeitern und befristeten Verträgen
Leiharbeiter können bei ihrem pleitegegangenen Arbeitgeber offene Löhne auch nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans noch geltend machen. Allerdings müssen solche Nachzügler ihre Forderungen zuvor gerichtlich feststellen lassen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 12. September 2013 (Az. 6 AZR 907/11).
Im konkreten Fall hatte ein Leiharbeiter einen Lohnnachschlag in Höhe von 9845 Euro gefordert. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Mann berief sich zu Recht auf eine viel zu niedrige Entlohnung, die auf unwirksame Ta...
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