Auf eine lückenlose Attestierung achten
Probleme mit dem Krankengeld
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) informiert nachfolgend über Probleme mit dem Krankengeld.
Bei gesetzlich Versicherten gibt es bei längerer Krankheit das Krankengeld. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Lohnersatzleistung. Im Beschäftigungsverhältnis zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach springt die Krankenkasse für maximal 72 Wochen ein. Dadurch besteht eine Gesamtleistungsdauer von maximal 78 Wochen. Das Krankengeld wird individuell berechnet. Aber auch bei der Dauer der Leistung gibt es immer wieder Schwierigkeiten.
Anspruch auf Krankengeld entsteht bei Krankenhausbehandlung mit der Aufnahme, also vom Beginn der Krankenhausbehandlung oder der Behandlung in Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen oder bei Arbeitsunfähigkeit mit dem auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgenden Tag.
Aufhebung der Arbeitsunfähigkeit: Immer wieder kommt es vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeit für beendet erklärt - trotz weiterhin bes...
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