- Kommentare
- Brüsseler Spitzen
Der Schutzwall der etablierten Parteien
Michael Efler ist Vorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.
Am 9. November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da die Sperrklausel gegen das Prinzip der Gleichheit der Stimme sowie gegen die Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt. Wer nun gedacht hat, unsere Volksvertreter würden dieses Urteil akzeptieren, hat sich schwer getäuscht.
Ohne eine einzige Wahl ohne Sperrklausel abzuwarten, haben CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne gegen die Stimmen der Linksfraktion im Juni 2013 eine Drei-Prozent-Klausel in das Europawahlgesetz aufgenommen. Dies war den Parteien wohl selbst unangenehm, denn das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag wurde innerhalb einer (!) Woche und ohne ernsthafte Debatten durchgepeitscht. Bundespräsident Joachim Gauck ließ sich zwar eine lange Bedenkzeit, am 7. Oktober unterschrieb er jedoch schließlich das Gesetz. Der Verein Mehr Demokratie hat dagegen Verfassungsbeschwerde einger...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.