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Gericht weist Städte ab
Cottbus, Brandenburg/Havel und Frankfurt (Oder) dürfen sich keine Hoffnung auf mehr Geld vom Land Brandenburg machen. Das Landesverfassungsgericht wies bereits am Freitag in einer einstimmigen Entscheidung eine Beschwerde der drei kreisfreien Städte ab. Sie hatten geltend gemacht, die ihnen gewährte finanzielle Ausstattung genüge nicht.
Zur Begründung der erst am Montag bekannt gemachten Gerichtsentscheidung hieß es, die Städte hätten nur an den Beispielen Straßen, Schulen, Kindertagesstätten und Brandschutz demonstrieren wollen, dass sie unterfinanziert seien. Nötig wäre aber eine komplette Übersicht gewesen, aus der die Richter ersehen können, wie es in anderen Bereichen steht und ob es dort Einsparpotenziale gibt. Außerdem gesteht das Verfassungsgericht dem Land Brandenburg bei der Verteilung der Steuern und sonstigen Einnahmen auf alle Kommunen einen Ermessungsspielraum zu. Das vorweg eine Summe abgezogen wird, bevor es an die Berechnung der Zuweisungen für die kreisfreien Städte geht, ist demnach nicht automatisch verfassungswidrig, wie die drei Städte behauptet hatten. 2006 wurde der Vorwegabzug eingeführt - in Höhe von 50 Millionen Euro. Zu Jahresbeginn senkte Rot-Rot den Vorwegabzug auf 30 Millionen Euro. 2014 sollen es nur noch 20 Millionen und 2015 nur noch zehn Millionen sein.
Finanzminister Helmuth Markov (LINKE) sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass die Klage »nicht hinreichend begründet war«.
Ursprünglich hatte die Stadt Potsdam am 19. Dezember 2011 die Verfassungsbeschwerde mit erhoben. Sie war aber bereits am 3. Februar 2012 ausgeschert.
Im Jahr 2011 erhielt Cottbus 87,8 Millionen Euro vom Land, Brandenburg/Havel 61,5 Millionen und Frankfurt (Oder) 28,8 Millionen. Die Städte hatten hochgerechnet, ihnen hätten damals und auch 2009 erhebliche Summen gefehlt: Cottbus zusammen für beide Jahre 30,8 Millionen Euro, Brandenburg/Havel 35 Millionen und Frankfurt (Oder) 17,3 Millionen.
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