Rauch absichtlich ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung
Überraschendes Urteil vom Amtsgericht Erfurt
Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 18. September 2013 Körperverletzung.
Das Gericht sprach eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30-jährigen Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Als sie kurz darauf auf die Tanzfläche ging, habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen und habe ihr den Rauch direk...
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