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Steuertipp für Leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer können die Fahrten zu ihrem Einsatzort in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für sie gilt nicht nur die hälftige Entfernungspauschale, so urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am 2. Oktober 2013 (Az. VI R 43/12).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/836749.steuertipp-fuer-leiharbeitnehmer.html
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