Bei abweichenden Angaben droht eine Steuerverkürzung

Wenn von Eheleuten zwei Steuererklärungen eingereicht werden

Reicht der Steuerpflichtige beim Finanzamt gleichzeitig zwei Steuererklärungen ein, die den Gewinn desselben Jahres betreffen, von denen aber eine den Gewinn nur zur Hälfte wiedergibt, so kann darin eine Ordnungswidrigkeit in Form einer leichtfertigen Steuerverkürzung liegen.

Auf diesen Umstand verweist der Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht Dr. Christoph Goez vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV) aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 2013 (Az. VIII R 32/11).

Der Fall: Ein Arztehepaar hatte den Gewinn seiner Arztpraxis in der Gewinnfeststellungserklärung richtig angegeben und hälftig auf die Eheleute verteilt. In der Einkommensteuererklärung bezifferten sie die entsprechenden Einkünfte des Ehemannes zutreffend mit der Hälfte des Gewinns, die Einkünfte der Ehefrau indes nur mit einem Viertel.

Beide Steuererklärungen waren durch einen Steuerberater angefertigt worden; die Eheleute hatten sie unterschrieben und bei ihrem zuständigen Fi...


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