Rücksichtslose Nachbarin
Fristlose Kündigung
»In der Wohnung kann ich machen, was ich will« - eine Mieterin vertritt offensiv ihr Recht auf Rücksichtslosigkeit. Es folgte die fristlose Kündigung.
Die alleinstehende Mutter und ihre minderjährige Tochter gingen der Hausgemeinschaft in penetranter Weise auf die Nerven. Laute Musik und Geschrei nach 22 Uhr waren die Regel. Mitbewohner mussten wiederholt die Polizei rufen.
Die Beamten beeindruckten die Frau keineswegs. In der Wohnung könne sie machen, was sie wolle. »Ich zahle schließlich Miete.« Schon in früheren Mietverhältnissen war sie durch r...
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