Staat darf Energienetze schützen

EuGH: Verbraucherschutz vor Privatisierungsinteressen

Luxemburg. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Diese Einschränkungen des Kapitalverkehrs dienten einem »unverfälschten Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher«, entschieden die Richter zugunsten der beklagten Niederlande.

In dem Land dürfen private Investoren laut Gesetz keine An...


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