Mein Lehrer, mein Schüler, mein Facebook-Freund?

In einigen Bundesländern ist Lehrern der dienstliche Kontakt mit Schülern per Internet-Netzwerk untersagt, in anderen nicht - eine Umfrage

  • Lesedauer: 2 Min.
Per Mausklick ins Lehrerzimmer? In Rheinland-Pfalz ist das jetzt teilweise verboten. Lehrer dürfen dort über Facebook keinen beruflichen Kontakt mehr mit Schülern haben. Andere Länder sind weniger streng.

Karlsruhe. Privat ja, dienstlich nein: Manche Bundesländer untersagen inzwischen die Lehrer-Schüler-Kommunikation auf Facebook für alle schulischen Belange, wie eine dpa-Umfrage ergab. Andere Länder wiederum verzichten zwar auf Regelungen zum Umgang mit der Freundschaftsplattform. Sie appellieren aber an Eigenverantwortung, gesunden Menschenverstand und die Pflicht der Lehrer, Dienstliches aus Facebook herauszuhalten. »Wir gehen die Sache präventiv an«, erklärte etwa ein Sprecher der Hamburger Kultusbehörde. Ein schulisches Verbot von Facebook-Freundschaften zwischen Pädagogen und Schülern, wie es Rheinland-Pfalz jetzt beschlossen hat, wollen andere Bundesländer aber nicht.

In Bayern und Baden-Württemberg gilt weiter: Es gibt ein dienstliches Facebook-Verbot für Lehrer. Privat dürfen sie dort aber aktiv sein und sich auch mit Schülern befreunden. Ein bayerischer Ministeriumssprecher betont jedoch: »Wir raten zu einem defensiven Umgang.« Der Stuttgarter Kultusminister Andreas Stoch (SPD) rät sogar: »Freundschaftsanfragen via Facebook oder andere Soziale Medien würde ich als Lehrer konsequent ablehnen.« Sachsen arbeitet derzeit an einer ähnlichen Regelung wie Bayern.

Für Pädagogen in Nordrhein-Westfalen gilt in sozialen Netzwerken schlicht die allgemeine Dienstordnung. Das heißt, sie müssen sich »amtsangemessen verhalten«. Kommunikation in sozialen Netzwerken ist also erlaubt, professionelle Distanz wird vorausgesetzt. Das Bildungsministerium in Kiel erwartet ebenso wie Thüringen von seinen Lehrern, dienstliche Kommunikation über Facebook zu unterlassen.

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen betonen die Eigenverantwortung der Lehrkräfte und sehen von einer Regelung ganz ab. »Grundsätzlich setzt Niedersachsen auf einen eigenverantwortlichen und verantwortungsbewussten Umgang durch Lehrkräfte und Schulleitungen mit den sogenannten sozialen Netzwerken«, sagte ein Ministeriumssprecher in Hannover. Der Einsatz sozialer Netzwerke im schulischen Umfeld liege im eigenen, pädagogisch verantwortungsbewusstem Ermessen der Schule beziehungsweise der Lehrkraft, hieß es aus Schwerin.

Auch Hessen will kein Facebook-Verbot für Lehrer. Schüler und Lehrer dürften über das Netzwerk befreundet sein, sagt das dortige Kultusministerium. »Aber viele Lehrerinnen und Lehrer halten in dieser Frage ohnehin Distanz.« Auch Berlin vertraut seinen Pädagogen. Die Lehrer sollten soziale Netzwerke - wenn überhaupt - allein für Informationen nutzen, hieß es.

Dem Kultusministerium in Sachsen-Anhalt sind bislang keine Fälle bekannt sind, in denen private »Freundschaften« zwischen Lehrern und Schülern zu Problemen führten. Soziale Netzwerke würden nicht zum Unterricht eingesetzt und auch nicht für Absprachen genutzt. Im Frühjahr 2014 will das Ministerium Lehrkräften, Schülern sowie Eltern Informationen an die Hand geben, um weiter zu sensibilisieren. dpa/nd

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