Richter prüfen Sanktionen gegen NPD
Verfassungsgericht in Greifswald behandelt Klage
Mit der Weigerung der NPD, am Gedenken an die NSU-Opfer im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen, hat sich das Landesverfassungsgericht am Donnerstag in Greifswald befasst. Die NPD-Fraktion hatte sich am 6. Dezember 2012 in eine Ecke des Plenarsaales zurückgezogen, als ein CDU-Abgeordneter mit der Verlesung der Namen der zehn Opfer des NSU-Terrors beginnen wollte. Der NPD-Abgeordnete Stefan Köster hatte Klage vor dem Verfassungsgericht Greifswald eingereicht, weil Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider dieses Verhalten einen Tag später mit einem Ordnungsruf gerügt hatte. Mit dem Ordnungsruf wurde aus Sicht der NPD-Kläger das verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische Mitwirkungsrecht verletzt.
Die Entscheidungen zu dieser und zwei weiteren Klagen von NPD-Abgeord...
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