Dämmung darf über Grundstücksgrenze ragen

Rot-rote Landesregierung will das Nachbarrechtsgesetz ändern

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Wenn ein Hausbesitzer sein Gebäude von außen dämmen will, dann muss sein Nachbar das demnächst auch dann dulden, wenn die Dämmstoffe in sein Grundstück hineinragen.

Hausbesitzer dürfen ihre Immobilien künftig ohne größere Probleme gegen einen Wärmeverlust abdichten. Nachbarn müssen dann hinnehmen, wenn die Dämmstoffe auf ihre Grundstücke herüberragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung sieht aber vor, dass die Nachbarn dafür finanziell zu entschädigen sind.

Laut Gesetzesentwurf muss der Nachbar den geringfügigen Grundstücksverlust durch die Wärmedämmung hinnehmen, wenn die herüberragenden Bauteile »zulässig oder zugelassen sind«, ferner wenn eine vergleichbare Wärmedämmung »auf andere Weise als durch eine Außendämmung mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann«. Und schließlich darf die Benutzung des Nachbargrundstücks durch die Dämmung »nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt sein«. Zudem ist für die Duldung »ein angemessener Ausgleich in Geld zu leisten«.

Sollte die Dämmung mehr als 25 Zentimeter ins Nachbargrundstück hineinragen, so wäre...


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