Erbverzicht vor der Heirat

Für beide Partner war es die zweite Ehe, beide hatten ein Kind aus erster Ehe. Vor der Heirat schloss das Paar einen Ehe- und Erbverzichtsvertrag ab. Jeder wolle und könne seinen Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen bestreiten, stand darin. Die Kinder aus erster Ehe sollten auf keinen Fall in ihren Ansprüchen auf das Erbe oder den Pflichtteil eingeschränkt werden, darüber war man sich einig.

Als der Ehemann starb, beantragte sein Sohn einen Alleinerbschein. Nun er...


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