Teilkündigung und Ausnahme

Mietrecht

Eine Teilkündigung einer Mietsache ist nach dem Gesetz ausgeschlossen, wie der Mieterverein Dresden und Umgebung informiert.

Kellerraum, Dachboden, Garage oder Garten, die mitgemietet oder der Mietwohnung zugeordnet sind, dürfen nicht losgelöst von der Wohnung gekündigt werden. Die Wohnungskündigung selbst ist nur erlaubt, wenn der Vermieter einen Kündigungsgrund hat, zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei Zahlungsrückständen der Mieter.

Vom Verbot der Teilkündigung gibt es aber eine wichtige Aus...


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