Ein Aufstieg mit vielen Hindernissen
Fortbildung von Arbeitnehmern und neuer Arbeitsvertrag
Wer als Arbeitnehmer eine Fortbildung macht, neue Fähigkeiten erwirbt und anschließend neue Aufgaben übernimmt, bekommt unter Umständen einen neuen Arbeitsvertrag. Tjark Menssen, Jurist bei der DGB-Rechtschutz GmbH, erklärt, worauf Beschäftigte dabei achten müssen.
Ein Mangel an Fachkräften lässt sich beheben, indem Betriebe Beschäftigte fortbilden. Für Beschäftigte kann das unter Umständen einen beruflichen Aufstieg bedeuten, der auch arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen kann. Etwa dann, wenn mit der höheren Qualifikation neue Aufgaben übernommen werden, die der Arbeitsvertrag bislang nicht umfasst.
Probezeit ist möglichTreten Beschäftigte eine neue Stelle an, muss der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitsvertrag ändern oder einen neuen Vertrag mit dem Beschäftigten abschließen. Werden die Vertragsbedingungen neu verhandelt, bedeutet dies, man kann alles vereinbaren, muss es aber nicht. Dabei kann, selbst wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kennt, die Frage auftauchen, ob eine neue Probezeit vereinbart wird.
Wird eine Probezeit im bestehen...
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