Prostitution: Kein deutscher Skandal
Evrim Sommer über den Appell von Alice Schwarzer zur Abschaffung der Prostitution
Am Donnerstag erscheint das neue Buch von Alice Schwarzer: »Prostitution - Ein deutscher Skandal: Wie konnten wir zum Paradies der Frauenhändler werden?« Pünktlich zum Erscheinen veröffentlichte Frau Schwarzer einen Appell, in dem sie die weltweite Abschaffung der Prostitution fordert. Damit hat sich die »Alt-Feministin« und Verlegerin der Zeitschrift EMMA viel vorgenommen.
Der Tausch von sexuellen Dienstleistungen gegen Entgelt ist so alt wie die Menschheit selbst. Kein politisches System konnte die Prostitution je besiegen. Schwarzer argumentiert, die Prostitution sei ein fundamentaler Verstoß gegen die Würde des Menschen, des weiblichen wie des männlichen, sie zerstöre Frauen und überschatte die Beziehung der Geschlechter. Und so müsse die Prostitution endlich geächtet werden. Untermalt wird ihr Aufruf mit überaus fragwürdigen Zahlen, etwa dass 90 Prozent der Sexarbeiterinnen Armuts- und Zwangsprostituierte wären und ebenfalls 90 Prozent von ihnen als Kinder sexuell missbraucht würden.
Schwarzers Aufruf ist alles andere als ein Vorstoß zu mehr Menschlichkeit, sondern ein gewaltiger Rückschritt in die frauenrechtliche Steinzeit, in der Prostituierte recht- und schutzlos waren. Zunächst macht die Autorin einen fundamentalen Fehler, wenn sie Zwangsprostitution mit freier Prostitution gleichsetzt. Es gibt nämlich viele Frauen und Männer, die aus eigener Entscheidung in der Sexindustrie arbeiten. Schwarzer macht sie zu Opfern und entmündigt sie, indem sie ihnen ihre Entscheidung zur Prostitution als erzwungen unterstellt.
Prostitution ist keine Sklaverei, sondern eine berufliche Tätigkeit, bei der sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Ein solches Geschäft beruht auf Freiwilligkeit. Gibt es keine Einwilligung zu sexuellen Handlungen, so handelt es sich nicht um Prostitution, sondern um eine Vergewaltigung. Das ist auch dann ein Straftatbestand, wenn dabei Geld den Besitzer wechselt.
Alice Schwarzer fordert in ihrem Aufruf, das 2002 unter der Rot-grünen Regierung verabschiedete Prostitutionsgesetz – welches sie selbst als »Zuhältergesetz« bezeichnet – abzuschaffen und dafür ein System wie das in Schweden einzuführen, das den Kauf sexueller Dienstleistungen verbietet.
Das deutsche Prostitutionsgesetz, das sowohl SPD, Grüne, PDS und FDP unterstützten, war ein erster Schritt, um die jahrhundertelange Rechtlosigkeit von Prostituierten zu beenden. Prostitution ist seitdem nicht mehr sittenwidrig. Den Prostituierten geht es rechtlich besser und ihnen wird der Zugang zu sozialer Absicherung zugestanden.
Frauen, die sexuelle Dienste anbieten, können außerdem nun den Freier verklagen, wenn er das ausgehandelte Geld nicht zahlen will. Prostituierte nehmen dieses Recht durchaus wahr. Das Gesetz schränkte gleichzeitig die Rechte der Bordellbetreiber ein und verbesserte die Arbeitsbedingungen. Wer als Bordellbetreiber humane Arbeitsbedingungen, saubere Zimmer und Kondome bietet, wird nicht mehr wegen »Förderung der Prostitution« bestraft.
Das Problem ist jedoch, dass das Gesetz ein Bundesgesetz ist und die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist. In CDU-regierten Bundesländern etwa wird es kaum umgesetzt, anders jedoch in Berlin.
Das Berliner Modell
Die Einführung des Prostitutionsgesetzes fällt in den Beginn der Rot-roten Regierungszeit in Berlin. Traditionell ist Berlin eine tolerante Stadt und so gab es hier nie Sperrbezirke, wie dies in anderen deutschen Städten üblich ist. Mit der Einführung des Prostitutionsgesetzes wurde zunächst ein Kooperationsvertrag zwischen der Berliner Polizei und Prostituierten nahestehenden Projekten geschlossen. Dies sollte einen Bewusstseinswandel herbeiführen, der die Polizei nicht mehr den Prostituierten entgegenstellte.
Das Thema Prostitution fiel in das Ressort Wirtschaft und Frauen. Dadurch konnten Mittel bereitgestellt und Organisationen finanziert werden, wie das Projekt Hydra e.V.. Dieses setzt sich für die Rechte der Sexarbeiterinnen ein und gibt Prostituierten Informationen über Gesundheits- und Sozialvorsorge, führt aber auch Ausstiegsberatungen durch.
Auch das Projekt »Olga« wurde unterstützt, welches drogenabhängigen Prostituierten, meist aus Osteuropa stammend, niedrigschwellige medizinische Versorgung anbietet. Auf der anderen Seite setzte sich der Senat aktiv gegen Zwangsprostitution ein. Eine Härtefällekommission wurde eingerichtet, damit die Opfer von Menschenhändlern nicht abgeschoben und so zurück in die Hände ihrer Peiniger fallen würden.
Die rechtliche Regulierung von Prostitutionsstätten war und ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz im Rotlichtmilieu. Es führt zu mehr Sicherheit für die Prostituierten und hilft den Zwangsprostituierten, sich aus der Spirale von Zwang und Gewalt zu befreien.
Das Schwedische Modell
Das Gegenmodell – so Alice Schwarzer – soll hingegen das schwedische »abolitionistische« Modell sein, dass den Kauf von sexuellen Dienstleistungen unter Strafe stellt. Die sozialdemokratische Regierung Schwedens unter Göran Persson verabschiedete 1999 ein Gesetzpaket mit dem Titel Kvinnofrid (Frauenfrieden), in dem unter anderem auch der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt wurde. Das Gesetz kriminalisierte ausdrücklich nur die Freier.
Die Umsetzung des schwedischen Gesetzes ist überaus schwierig. Zwar soll ein Mann, der sexuelle Dienstleistungen einer Frau kauft, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, doch muss dies nachgewiesen werden, was sich als kompliziert darstellt.
Im Jahr 1999 wurden deswegen 51% aller Ermittlungen – das waren 91 Anzeigen – eingestellt. Die Verfolgung der Freier ist darüber hinaus sehr aufwändig – weshalb die Polizei oft darauf verzichtet. Die Prostitution verschwand damit keinesfalls, sie verlagerte sich nur ins Unsichtbare. Und so fördert dieses Gesetz das Risiko für die Sexarbeiterinnen, Opfer von Gewalttaten zu werden. Sexarbeiterinnen sind wieder der Willkür der Polizei bei Razzien ausgesetzt. Ausländische Prostituierte werden sofort abgeschoben, wenn sie in Gegenwart eines Mannes angetroffen werden, der für sexuelle Dienste bezahlen will.
Auch kann eine Sexarbeiterin im Fall eines tätigen Angriffs gegen sie die Polizei nur schwer um Hilfe bitten. Die »normalen Kunden« trauen sich nicht mehr, die Prostituierte zu kontaktieren; Männer mit problematischen sexuellen Wünschen und gefährliche Kunden lassen sich hingegen nicht abschrecken. So muss eine Prostituierte viel öfter fragwürdige Kunden akzeptieren und auch vermehrt ohne Kondom arbeiten. Das verschlechterte die Situation für die Prostituierten immens.
Das Gesetz hat aber auch negative Folgen für die Bekämpfung von Zwangsprostitution. Aufgrund der Kriminalisierung von Freiern können diese aus Angst vor der eigenen Verfolgung unfreiwillige Sexarbeiterinnen nicht mehr bei der Polizei oder Beratungsstellen melden. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Menschenhandel zu entdecken, ist damit also gesunken. Trotzdem verteidigt Schweden das Gesetz und macht innerhalb der EU Lobbyarbeit, um das erlassene Gesetz auch in andere Länder zu exportieren.
Mit der Einführung des Prostitutionsgesetzes in Deutschland wurde im Januar 2002 ein kleiner und zögerlicher Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das Gesetz wird jedoch nur unvollständig umgesetzt, deswegen muss der Gesetzgeber weiter gehen! Sexarbeiterinnen verdienen die gleichen Rechte wie andere Erwerbstätige.
Dann erst haben sie die Möglichkeit, sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen zu wehren und ihren Beruf frei und ungehindert auszuüben. Das »deutsche Modell« steht vor allem für menschenwürdige Rahmenbedingungen in der Prostitution. In vielen Ländern werden wir darum beneidet, dass es hier legale Bordelle mit sicheren, hygienischen Arbeitsbedingungen gibt, dass Prostituierte weniger in Wälder oder Industriebrachen abgedrängt werden und vor der Willkür und Gewalt von Kunden, Zuhältern oder Polizisten geschützt sind.
Es zeigt sich, dass Verbote die Arbeit der Sexarbeiterinnen unsichtbar und damit gefährlicher machen. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gehören nicht ausgegrenzt und kriminalisiert. Und sie haben ganz im Sinne der Frauenbewegung ebenso das Recht, über ihren Körper selbst zu bestimmen. In diesem Sinne: Mein Körper gehört mir und nicht Alice Schwarzer.
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